KI-Songs = Public Domain
Die Frage nach den Urheberrechten von KI-generierter Musik ist rechtlich noch nicht eindeutig geklärt und hängt stark von der jeweiligen Gesetzgebung ab. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Kein Urheberrecht für die KI selbst
In den meisten Ländern kann nur ein Mensch oder eine juristische Person (z. B. eine Firma) Urheberrechte beanspruchen. Eine KI kann derzeit nicht als Urheber gelten, da sie kein „schöpferisches Wesen“ im rechtlichen Sinne ist.
2. Wer hat die Rechte?
Der Mensch, der die KI bedient: Wenn ein Mensch wesentlichen kreativen Einfluss auf das Ergebnis hat (z. B. durch detaillierte Eingaben, Bearbeitung oder Arrangements), kann er oder sie als Urheber gelten.
Der Anbieter der KI-Software: Manche Lizenzbedingungen von KI-Musikgeneratoren besagen, dass der Anbieter ein Mitspracherecht an den erzeugten Werken hat oder dass die Musik gemeinfrei ist.
Gemeinfrei (Public Domain): In manchen Ländern (z. B. USA) könnten rein KI-generierte Werke nicht urheberrechtlich geschützt sein, weil kein menschlicher Schöpfungsakt dahintersteht.
3. GEMA und Verwertungsgesellschaften
Wenn du mit KI-generierter Musik Geld verdienen willst, könnte es Probleme bei der Anmeldung bei der GEMA oder ähnlichen Organisationen geben. Die meisten Verwertungsgesellschaften setzen voraus, dass ein menschlicher Urheber nachweisbar ist.
4. Rechtliche Entwicklungen
Die Urheberrechtsgesetze könnten sich in den nächsten Jahren ändern, um speziell auf KI-Generierung einzugehen. In der EU gibt es bereits Diskussionen darüber, ob eine "Miturheberschaft" von KI anerkannt werden könnte.
Fazit: Wenn du KI-generierte Musik nutzen willst, solltest du die Lizenzbedingungen der verwendeten KI prüfen und im Zweifel selbst kreative Bearbeitungen hinzufügen, um Urheberrechte für dich geltend zu machen.
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